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Für Mitarbeiter, Kunden und Freunde.
Dieser Gutschein
lässt keine Wünsche offen!

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Vorteile bei Steuern und Beiträgen

Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind wie andere allgemeine Fringe Benefits bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 258,23 € weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen (Art. 51, 3. Absatz, TUIR). Dies gilt auch für alle weiteren bereits erhaltenen Benefits. Sollte im Jahr die Summe aller Benefits 258,23 € überschreiten, ist der gesamte Betrag den Steuern und Beiträgen zu unterwerfen.

Besonderheit für die Jahre 2025 bis 2027

Für die Jahre 2025 bis 2027 wurde dieser Höchstbetrag auf 1.000,00 Euro erhöht; für lohnabhängige Mitarbeiter, die Eltern von zu Lasten lebenden Kindern sind, wurde der Höchstbetrag auf 2.000,00€ erhöht.

Was bedeutet „zu Lasten lebend“ genau?

  • Kind < 24 Jahre mit einer Steuergrundlage von weniger als 4.000,00€
  • Kind > 24 Jahre mit einer Steuergrundlage von weniger als 2.840,58€

Volle Absetzbarkeit bei Kundengeschenken

Einkaufsgutscheine als Geschenk für Ihre Kunden sind bis zu einem Betrag von 50 Euro voll absetzbar (Art. 108, 2. Absatz, TUIR und Art. 19-bis 1, Buchstabe h, DPR. Nr. 633/72).

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Betriebe zahlen je Gutschein 1,55 € + Mwst., für Private ist monni BON kostenfrei.

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