Steuerfreibeträge 2023
Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind wie andere allgemeine Fringe Benefits bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 258,23 € weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen (Art. 51, 3. Absatz, TUIR).
Dies gilt auch für alle weiteren bereits erhaltenen Benefits. Sollte im Jahr die Summe aller Benefits 258,23 € überschreiten, ist der gesamte Betrag den Steuern und Beiträgen zu unterwerfen.

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Kosten für Betriebe und Private
Betriebe zahlen je Gutschein 1,55 € + Mwst., für Private ist monni BON kostenfrei.
